Lehrerbeiratsordnung
Die Mitwirkung der Lehrer und Lehrerinnen der Deutschen Schule IGS HCMC an den
Sachfragen des Schullebens ist durch die Konferenzordnung gewährleistet.
Da Personalangelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich der Konferenzen fallen, bilden die Lehrkräfte der Schule jährlich einen Lehrerbeirat, der sich in diesem Bereich äußern kann.
II. Aufgaben und Stellung des Lehrerbeirates
2.1 Im Vordergrund allen Wirkens des Lehrerbeirates steht die Pflege des menschlichen Einvernehmens an der Schule, für dessen Erhaltung und gegebenenfalls Besserung der Lehrerbeirat sich mitverantwortlich fühlt. Dazu gehört auch die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Kollegiums und zwischen Kollegium, Schulleitung und Schulträger.
2.2 In Fragen, die die Rechtsstellung der Lehrer betreffen sowie der Beteiligung an Personalangelegenheiten einzelner Lehrkräfte oder Lehrergruppen hat der Lehrerbeirat das Recht auf Anhörung durch die Schulleitung.
Insbesondere gehört hierzu die Gelegenheit zur Stellungnahme
§ bei beabsichtigter Nichtverlängerung oder Kündigung eines Dienstvertrages.
§ bei der Verteilung von Entlastungsstunden (Schulleiter)
§ bei grundsätzlichen Fragen, die Dienstpläne und Arbeitszeit betreffen
§ bei Beurteilungen (auf Wunsch des Kollegen)
soweit gesetzliche, tarifliche oder vergleichbare Regelungen (z.B. vietnamesische Gesetze oder Richtlinien der ZfA nicht berührt werden).
2.3 In Personalangelegenheiten, die die Lehrer betreffen, gilt das Anhörungsprinzip.
2.4 Die Einsicht in Personalunterlagen der einzelnen Lehrer ist den Mitgliedern des
Lehrerbeirates gestattet, wenn der betreffende Lehrer sein Einverständnis gibt.
2.5 Bei beabsichtigter Kündigung eines Dienstvertrages wird dem Lehrerbeirat
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
2.6 Der Vorsitzende des Lehrerbeirats vertritt diesen im Schulbeirat.
III. Geschäftsordnung des Lehrerbeirates
3.1 Alle Mitglieder des Lehrerbeirates sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
3.2 Der Lehrerbeirat informiert das Kollegium laufend über seine Arbeit.
3.3 Der Lehrerbeirat trifft sich nach Bedarf, jedoch in der Regel monatlich. Die Sitzungszeit liegt außerhalb der Unterrichtszeit der Mitglieder. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Lehrerbeirat kann den Schulleiter und weitere Teilnehmer zu seinen Sitzungen oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen.
3.4 Alle Mitglieder des Lehrerbeirates sind gleichberechtigt.
3.5 Der Lehrerbeirat wählt eine/n Vorsitzende/n.
3.6 Der Lehrerbeirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
3.7 Der Lehrerbeirat muss eine Lehrerversammlung einberufen, wenn ein Viertel des Kollegiums dies verlangt.
3.8 Die Mitglieder des Lehrerbeirates dürfen nicht ihre persönlichen Anliegen vertreten.
IV. Wahlordnung
4.1 Zusammensetzung und Wahl des Lehrerbeirates
4.1.1 Der Lehrerbeirat wird von Lehrern und Lehrerinnen / von dem pädagogischen Personal der IGS gebildet.
4.1.2 Die Anzahl der zu wählenden Lehrervertreter/innen orientiert sich am „Handbuch des Auslandsschulwesens“ . Bis 10 Lehrerinnen und Lehrern besteht der Lehrerbeirat aus 2 und ab 11 Lehrerinnen und Lehrer aus 3 Mitgliedern.
4.1.3 Wahlberechtigt sind alle an der IGS unterrichtenden Lehrkräfte bzw. das pädagogische Personal.
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4.1.4 Wählbar ist, wer
§ mindestens ein volles Schuljahr der IGS angehört oder
§ einen mindestens zweijährigen Arbeitsvertrag besitzt.
§ mit mindestens einer halben Stelle angestellt ist.
Die Schulleiterin/der Schulleiter und sein/e Stellvertreter/in sind nicht wählbar.
4.1.5 Der Lehrerbeirat wird für ein Schuljahr gewählt.
4.1.6 Eine Wiederwahl ist zulässig.
4.2 Wahlausschuss
4.2.1 Zusammensetzung
Der Wahlausschuss besteht aus den stimmberechtigten, nicht zur Schulleitung gehörenden Mitgliedern des Kollegiums. Die Mitglieder des Wahlausschusses dürfen nicht selbst für den Lehrerbeirat kandidieren.
4.2.2 Benennung
Der Wahlausschuss wird in der ersten Gesamtkonferenz bzw. in einer Personalversammlung im Schuljahr bestimmt.
4.2.3 Aufgaben des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss sammelt die Kandidatenvorschläge und holt die Einverständnisse der Kandidaten ein. Er hängt die Kandidatenliste aus und kündigt Ort und Zeit der Wahl an.
Er zählt die Stimmen aus und gibt das Ergebnis bekannt.
4.3 Durchführung der Wahl
4.3.1 Die Wahl der Kandidaten wird in einem Wahlgang durchgeführt.
4.3.2 Die Reihenfolge des Stimmergebnisses legt die Mitgliedschaft fest.
4.3.3 Bei Stimmengleichheit des letzten Platzes erfolgt eine Wahlwiederholung nicht am selben Tag. Bei wiederholter Stimmengleichheit desselben Wahlgangs entscheidet das Los.
4.3.4 Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt die Amtszeit des Lehrerbeirates. Sie endet mit der Wahl des nächsten Lehrerbeirates, spätestens 4 Wochen nach Beginn des nächsten Schuljahres.
4.3.5 Eine gültige Wahl setzt die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten voraus. Wird diese bei dem unter 2.3 genannten Termin nicht erreicht, setzt der Wahlausschuss einen neuen Termin in der darauf folgenden Woche an; ist die erforderliche Zahl der Stimmberechtigten auch da nicht erreicht, findet eine Wahl zum Lehrerbeirat im entsprechenden Kalenderjahr nicht statt.
4.3.6 Scheidet ein/e Vertreter/in aus dem Lehrerbeirat aus, führt der Wahlausschuss eine schriftliche, geheime Nachwahl durch.
4.3.7 Tritt der Lehrerbeirat geschlossen zurück oder wird von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten eine Neuwahl verlangt, findet diese im Anschluss an die folgende Gesamtkonferenz bzw. Personalversammlung, jedoch nicht mehr als vier Wochen später statt
V. Schlussbestimmung
Diese Ordnung wurde gemäß Protokoll der Gesamtkonferenz am 05.09.2013 beschlossen und vom Schulträger am 10.09.2013 genehmigt. Sie gilt bis zum Ende des Schuljahres 2014/15.
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