Schulbeirat

Die Deutsche Schule HCMC ist eine Schule in der Trägerschaft der Stiftung Bildung und Handwerk, Paderborn (SBH). Die SBH hat die wirtschaftliche sowie pädagogische Verantwortung und entspricht dem Vorstand vergleichbarer deutscher Auslandsschulen.

Als Vertretungs- und Beratungsorgan ist in der Geschäftsordnung der Deutschen Schule der Schulbeirat benannt. Er besteht aus vier stimmberechtigten Mitgliedern, die von der Elternschaft gewählt werden sowie aus zwei von der Stiftung berufenen Mitgliedern. Mit beratender Stimme sind das deutsche Generalkonsulat und die Botschaft, sowie ein Vertreter der Wirtschaft, der Lehrerschaft und der Schulleitung vertreten. Seine Aufgabe ist die Beratung der Schulleitung und er kann zu relevanten Entwicklungen der Schule Stellung nehmen. Er ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Vertretern der beteiligten Institutionen.

Auszug aus der noch nicht rechtskräftigen Geschäftsordnung (Satzung) der Deutschen Schule – IGS. Bis zur Verabschiedung gilt sie als Handlungsgrundlage aller Gremien der IGS.

Artikel 4

Organe der IGS

 

Die IGS hat folgende Organe:

1. Schulbeirat

2. Schulleiterin/Schulleiter

3. Elternbeirat

4. Lehrerbeirat

5. Schülervertretung

 

Artikel 5

Schulbeirat

 

(1) Bei der IGS wird ein Schulbeirat eingerichtet, der den weiteren Aufbau und die Entwicklung der IGS begleitet und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der IGS gibt. Der Schulbeirat ist wichtiges Bindeglied zwischen der IGS, Vertretern der deutschen Regierung, der Wirtschaft und der Elternschaft. Der Schulbeirat ist wie folgt zusammengesetzt:

Mit Stimmrecht:

  • 4 Vertreter der Elternschaft, wobei der Vorsitzende der Elternpflegschaft geborenes Mitglied ist. Die weiteren Vertreter werden auf der Elternversammlung zu Beginn eines jeden Schuljahres für ein Jahr gewählt. Die Anzahl der Elternvertreter wird bei Erreichen einer Gesamtschülerzahl von 100 auf 6 Elternvertreter erweitert.
  • Der Schulträger kann bis zu 2 Personen in den Schulbeirat zusätzlich berufen.
  • Ein Vertreter der deutschen Wirtschaft. Die Anzahl der Wirtschaftsvertreter kann bei weiterer Zunahme der Schülerzahl um einen Vertreter der  vietnamesischen Wirtschaft erweitert werden, wobei der Schulträger den Zeitpunkt und den Vertreter festlegt.
  • Mitarbeiter der IGS oder deren Angehörige dürfen nicht stimmberechtigtes Mitglied werden.

 

Mit beratender Stimme:

  • der Schulleiter (Teilnahmepflicht)
  • je ein Vertreter der deutschen Botschaft und des deutschen Generalkonsulats
  • der Vorsitzende des Lehrerbeirats
  • der Beauftragte der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) in Asien, solange dieser in HCMC ansässig ist.

 

(2) Der Schulbeirat wählt aus seinem Kreis einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

(3) Der Schulbeiratsvorsitzende und sein Stellvertreter werden auf zwei Jahre gewählt.

(4) Der Schulbeirat tritt in der Regel vierteljährlich auf Einladung des Vorsitzenden zusammen. Wenn ein Drittel der Mitglieder des Schulbeirats dies verlangt, muss er einberufen werden.

(5) Die Einladung erfolgt schriftlich mit Angabe der Tagesordnung und sollte spätestens 10 Tage vor dem Termin übermittelt werden. Die Einladung erfolgt in Abstimmung mit dem/der Schulleiter/in durch den Schulbeiratsvorsitzenden.

(6) Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu fertigen und von dem Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

(7) Der Schulbeirat berät den Schulleiter/die Schulleiterin und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung der IGS. Die Beratung bezieht sich auf alle Bereiche der IGS wie

  • Anmerkungen zum Jahreshaushalt,
  • Anmerkungen, Hinweise und Empfehlungen zu den Entscheidungen des Schulträgers bei der strategischen Ausrichtung der IGS,
  • Empfehlungen zur Festlegung der Schulgebühren bzw. Gebühren der Kindertagesstätte,
  • Empfehlungen zu programmatischen oder inhaltlichen Strukturen sowie den Zielen der Schule,
  • Vorschlagsrecht für aus Sicht des Schulbeirats wichtige Themen, die dem Vorstand des Schulträgers unterbreitet werden,
  • Änderungen in der Schulstruktur und bei Schulgebäuden,
  • Anhörung durch den Schulleiter bei der Einstellung des Verwaltungsleiters bzw. dessen Vertragsverlängerung
  • Einsetzen von Ausschüssen zu besonderen Anlässen, z.B. Baumaßnahmen.

(8) Der Schulbeirat entscheidet im Einvernehmen mit dem Schulleiter über den von der Schulleitung vorgelegten Jahresterminplan auf der Basis von 180 Schultagen im dreijährigen Durchschnitt.

(9) Der Schulbeirat berät die von der Schulleitung vorgelegten inneren Ordnungen vor der Beschlussfassung durch den Schulträger.

(10) Der Schulbeirat nimmt den Bericht des Schulleiters/der Schulleiterin entgegen.

(11) Der Schulbeirat unterstützt die IGS bei der Suche nach Sponsoren, bei Werbeaktivitäten und bei der Ausbildung eines Netzwerks.

(12) Die/Der Vorsitzende des Schulbeirates kann an den Gesamtkonferenzen mit beratender Stimme teilnehmen.

(13) Es gibt ein Anwesenheits- und Rederecht einer Vertreterin/eines Vertreters der deutschen Botschaft/des Generalkonsulats.

(14) Die Vertreterin/Der Vertreter der deutschen Botschaft/des Generalkonsulats hat das Recht, Sitzungen einzuberufen.

(15) Die Empfehlungen des Schulbeirats erfolgen in schriftlicher Form an denVorstand der Stiftung Bildung & Handwerk.

 

Alternativer Link zum PDF